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Information zum Startrecht und zum Vereinswechsel

Auf Grund von Anfragen informieren wir Sie, was bei einem Vereinswechsel und dem Startrecht für einen neuen Verein zu beachten ist:

1. Beantragung eines neuen Startpasses (neues Startrecht)
• In der Wechselfrist
Der Zeitraum, in dem Athleten ohne Sperre zwischen Vereinen wechseln können, ist der 01. Oktober bis 30. November.
In dieser Zeit muss der Änderungsantrag des „neuen“ Vereins in der BLV-Geschäftsstelle eingehen (Poststempel: 30.11.). Hier können Sie den Startpassantrag herunterladen: startpassantrag
Die Freigabe des alten Vereins muss mit Stempel und Unterschrift auf dem Startpass gegeben werden, oder kann schriftlich per Fax, Brief oder Mail an den BLV geschickt werden.
Der Einfachheit halber fordert der „neue“ Verein die Freigabe des alten Vereins an und schickt den Änderungsantrag gleichzeitig mit dem freigegebenen Startpass (oder der schriftlichen Erklärung) an den BLV.
• Außerhalb der Wechselfrist
Ein Wechsel außerhalb der Wechselfrist läuft nach oben beschriebenen Verfahren ab, der Athlet wird aber für neun Monate an der Teilnahme von Wettkämpfen gesperrt.
Die Sperre tritt ab dem letzten Start für den abgebenden Verein in Kraft und kann dementsprechend verkürzt werden. In diesem Fall muss dem BLV durch den abgebenden Verein der letzte Start zusätzlich zur Freigabe des Athleten schriftlich mitgeteilt werden.

2. Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein
Man kann bei mehreren Vereinen Mitglied sein. Wenn also jemand für einen anderen Verein startet, muss er nicht zwangsweise die Mitgliedschaft bei seinem jetzigen Verein kündigen. Sollte jemand trotzdem die Mitgliedschaft kündigen wollen, sind die Regelungen in der Vereinssatzung des jeweiligen Vereines zu beachten.
In der Satzung des TV Geiselhöring ist z.B. geregelt, dass der schriftlich zu erklärende Austritt aus dem Verein jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) möglich ist.

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